Ihre Aufnahme und Entlassung
Was ist zu tun? Was müssen Sie wissen?
Hier finden Sie wichtige Informationen rund um Ihre Aufnahme an der Rotkreuzklinik Wertheim und um die Entlassung. Bevor Sie stationär aufgenommen werden, gibt es einige Schritte zu erledigen und Fragen zu klären. Unsere Aufnahme ist Ihre erste Anlaufstelle. Sie befindet sich im Erdgeschoss direkt neben der Information. Falls Sie sich nicht selbst anmelden können, können dies selbstverständlich Ihre Angehörigen für Sie tun.
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Aufnahme
Öffnungszeiten Aufnahme
Montag bis Donnerstag: 07.00 – 15.15 Uhr
Freitag: 07.00 – 12.45 UhrWas muss ich dabeihaben?
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis
- Krankenversicherungskarte, ggf. Zuzahlungsbefreiung
- Ggf. Nachweise über eine Zusatzversicherung
- Einweisungsschein Ihres behandelnden Arztes bzw. Ärztin
- Bisherige Befunde und Untersuchungsergebnisse
- Medikamentenplan
- Ggf. Allergiepass. Blutgruppenausweis, Impfpass, Implantatausweis für z. B. Schrittmacher, Hüftprothese etc.
- Angaben über Ihre nächsten Angehörigen (Name, Adresse, Telefonnummer)
- Ggf. Patientenverfügung, Betreuungsvollmachten
Welche Fragen stellen sich?
Das gibt es zu überlegen: Welche Wahlleistungen – wie: Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, Mitaufnahme einer Begleitperson – möchten Sie in Anspruch nehmen?
Wohin mit meinen Wertsachen?
Am besten lassen Sie Ihre Wertsachen wie Schmuck, größere Geldbeträge und wichtige Dokumente zu Hause. Für wertvolle Dinge, die Sie dabeihaben (auch kleinere Geldbeträge), steht Ihnen ein Zimmersafe zur Verfügung. Falls Sie aus persönlichen Gründen Wertsachen in die Klinik mitnehmen müssen, können Sie diese gegen Quittung für die Dauer Ihres Aufenthalts in einem Tresor in der Aufnahme hinterlegen.
Was brauche ich an persönlichen Dingen?
- Bademantel
- Handtücher und Waschlappen
- Schlafanzug oder Nachthemd
- Hausschuhe
- Kulturbeutel mit Artikeln für die tägliche Pflege (Zahnbürste, Zahnpasta, Shampoo, Seife, Rasierapparat, Taschentücher usw.)
- Frische Unterwäsche und Socken
- Bequeme Kleidung (z. B. Jogginganzug)
- Brille, Hörgeräte, Gehstock – Dinge, die Sie im Alltag benötigen
- Bargeld
- Zeitschriften, Bücher oder auch Musik (mit Kopfhörern)
Sie haben keine deutsche Krankenversicherung?
Falls Sie weder privat noch gesetzlich bei einer inländischen Krankenversicherung gemeldet sind, wird bei Aufnahme ein Vorschuss fällig. Er kann bar, mit EC- oder Kreditkarte entrichtet werden. Die Höhe richtet sich nach der Diagnose und voraussichtlichen Aufenthaltsdauer. Die Abschlussrechnungen für die Restzahlung erhalten Sie bei der Entlassung.
Gibt es einen Dolmetscherdienst?
Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen gerne einen Mitarbeiter, der Ihre Sprache spricht. Dieser kann Ihnen bei den Aufnahmeformalitäten, aber auch während der medizinischen Behandlung, als Übersetzer behilflich sein. Die Aufnahme und die Stationen haben Listen, in denen verzeichnet ist, wer von unseren Mitarbeitern welche Sprache beherrscht.
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Entlassung
Entlassmanagement
Krankenhäuser sind seit Oktober 2017 gesetzlich dazu verpflichtet ihre Kassenpatienten über das Entlassmanagement zu unterrichten. Hier geht um Ihre gegebenenfalls notwendige Anschlussversorgung nach der Behandlung bei uns in der Klinik. Hierzu erhalten Sie bereits bei der Aufnahme ein Informationsschreiben, das jeder gesetzlich Versicherte unterschreiben muss. Zudem ist Ihr Einverständnis in ein Entlassmanagement notwendig. Weiterführende Informationen zum Entlassmanagement finden Sie hier.
Was passiert am Tag der Entlassung?
In der Regel findet am Vortag der Entlassung ein abschließendes Gespräch mit dem behandelnden Arzt statt. Auch der Arztbrief für Ihren weiterbehandelnden Arzt wird grundsätzlich bis zum Abend des Vortags erstellt.
Sie können die Klinik in der Regel zwischen 10.00 Uhr und spätestens 11.00 Uhr verlassen. An diesem Morgen finden keine Therapie und Diagnostik mehr statt. Wir bitten Sie herzlich – natürlich abhängig von Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer Belastbarkeit – Ihr Patientenzimmer möglichst frühzeitig zu verlassen. Werden Sie von Angehörigen abgeholt, können Sie es sich bis zu deren Ankunft in den Aufenthaltsräumen bzw. Sitzgelegenheiten oder auch in der Cafeteria „Henry's“ gemütlich machen.
Wichtig: Die Entscheidung über den Zeitpunkt der Entlassung kann nur der Arzt treffen. Wollen Sie ohne ärztliche Einwilligung das Krankenhaus vorzeitig verlassen, ist dies nur auf eigene Gefahr und nach einer entsprechenden schriftlichen Erklärung möglich.
Wie geht es zu Hause weiter?
Viele Patienten fühlen sich zum Zeitpunkt der Entlassung bereits sehr kräftig und spüren dann erst zu Hause, wie viel kräftezehrender das Leben außerhalb des Krankenhauses ist. Für den weiteren Genesungsprozess ist es jedoch sehr wichtig, dass Sie sich auch nach der Entlassung noch schonen. Sind Fragen zu Ihrer Abholung oder Ihrer Versorgung zu Hause zu klären, hilft Ihnen unser mit dieser Aufgabe betrautes Team gerne weiter. Weiter zum Sozialdienst
Wie sind Zuzahlungen zu regeln?
Nach Ihrem Aufenthalt erstellen wir eine Rechnung über die durch Sie zu leistende Zuzahlung und schicken Ihnen diese nach Hause.
Zuzahlungen werden als Eigenbeteiligung für stationäre Krankenhausleistungen, stationäre Vorsorgeleistungen, ambulante und stationäre Rehabilitationsleistungen sowie Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen berechnet. Es gilt eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10 Euro pro Kalendertag. Die Zuzahlung muss bei Inanspruchnahme von bis zu 28 Tagen pro Kalenderjahr entrichtet werden. Darüber hinaus gibt es keine Zuzahlungspflicht. Sollten Sie im aktuellen Kalenderjahr hierfür bereits Zuzahlungen geleistet haben, so bringen Sie bitte die entsprechenden Quittungen während Ihres Aufenthalts am Empfang vorbei, spätestens am Tag wenn Sie die Klinik verlassen. Möglicherweise reduziert dies Ihre Zuzahlungspflicht bei uns.Für folgende Personengruppen besteht keine Zuzahlungspflicht: Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Mütter bis zum 6. Tag nach der Entbindung, berufsgenossenschaftliche Krankheitsfälle sowie Privatversicherte.
Welche Bescheinigungen bekomme ich?
In der Aufnahme der Klinik erhalten Sie eine Aufenthaltsbescheinigung. Für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über den Krankenhausaufenthalt hinaus und für Rezepte über verschreibungspflichtige Medikamente ist der Hausarzt zuständig.
Im Rahmen des Entlassmanagements kann in Einzelfällen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Rezepte über Medikamente für 7 Tage nach dem Krankenhausaufenthalt und verschiedene Verordnungen ausgestellt werden.


